Das Infektionsgeschehen hat sich spürbar abgeschwächt und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch. Daher lief die Test- und Quarantäneverordnung zum 31. Januar 2023 aus. Neben dem Wegfall der Maskenpflicht im ÖPNV endet auch die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Laufende Isolierungen enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. NRW folgt damit anderen Bundesländern, die bereits ähnlich verfahren.
Dies ermöglicht eine weitgehende Rückkehr zur Normalität, löst aber vielleicht auch Befürchtungen aus. Deshalb gilt ab dem 1. Februar 2023 umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen. Diese Verantwortung des oder der Einzelnen wird mitbestimmen, wie es weitergeht. Deshalb appelliert die Hochschulleitung, bei aller Erleichterung über die Rückkehr zur Normalität, an Personen, die krank sind, zu Hause zu bleiben und auf ihre Genesung hinzuwirken! Ebenso kann das Tragen einer medizinischen Maske ein Weitertragen von Infektionen verhindern. Zum Schutz für sie selbst, aber vor allem für die Mitglieder unserer Hochschule, damit wir die zurück gewonnenen Freiheitsgrade erfolgreich nutzen und erhalten können.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund.
Prof. Dr. rer. nat. Andreas Wytzisk-Arens
Präsident der Hochschule Bochum
Markus Hinsenkamp
Kanzler der Hochschule Bochum
Aktuelles von der Landesregierung zum Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen