Alle notwendigen Fahrten zwischen den beiden Standorten „Am Hochschulcampus“ und „Am Gesundheitscampus“, die in Abstimmung mit dem/der Fachvorgesetzten erfolgen, sind bis auf Weiteres als Dienstreise genehmigt. Ein separater Antrag in der Reisekostenstelle im Dezernat 2 – Personalmanagement ist aktuell daher nicht erforderlich. Die durch einen Standortwechsel entstandenen Mehrkosten (z.B. durch zusätzliche Fahrtkosten) sind selbstverständlich erstattungsfähig und können mit entsprechendem Antrag geltend gemacht werden.
Die Anträge können gerne an das Funktionspostfach dienstreisen(at)