Sie haben einen Pflegegrad oder pflegen eine Person mit Pflegegrad und die Pflege findet zu Hause statt? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden. Alle Produkte dieser Gruppe dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und die Hygienebedingungen in der
häuslichen Pflege zu verbessern. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich in Höhe von bis zu 40 Euro.
Bestellen Sie für sich oder Ihren Angehörigen eine Pflegehilfsmittelbox, deren Wert die 40 Euro nicht überschreitet, bekommen Sie die Produkte kostenlos nach Hause geliefert und müssen sich um nichts weiter kümmern. Nur wenn Sie den Erstattungsbetrag von 40 Euro übersteigen, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Eine Ausnahme gilt bei Privatversicherten: Sie strecken die Kosten vor und reichen die Rechnung an das private Versicherungsunternehmen weiter, das dann die Kosten erstattet. Melden Sie sich gerne bei unserem Pflegefachteam für weitere Informationen.
Wir sind für Sie da!
Ihr BUK Familienservice