Häufig reichen die Betreuungszeiten von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen nicht aus, um die gesamte Arbeitszeit zu überbrücken. Insbesondere in den Randzeiten entstehen Betreuungslücken, die ausgeglichen werden müssen.
Oft ist die Anstellung einer Betreuungsperson im privaten Haushalt der Eltern eine gute Lösung. Diese kann beispielsweise die Abholung des Kindes und die Betreuung übernehmen, bis die Eltern zuhause eintreffen.
Sie möchten eine Kinderbetreuungsperson in Ihrem Privathaushalt einstellen? Dazu gibt es einiges zu beachten, wie z.B.:
- Welche Kosten können entstehen in Verbindung mit den möglichen Einstellungsvarianten?
- Kann man Betreuungskosten steuerlich geltend machen?
- Was bedeutet eine Anstellung als Minijob für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
- Wo liegt die aktuelle Verdienstobergrenze des Minijobs?
- Was ist ein Haushaltscheck?
Melden Sie sich bei uns, wir unterstützen Sie bei diesen und vielen weiteren Fragestellungen rundum das Themenfeld Kinderbetreuung und Elternschaft.
Ihr BUK Familienservice